| Audio-Alarmierung
Zur Alarmierung der Mitarbeiter des Kölner Stadtanzeigers bei Brand oder anderen technischen Problemen
im Haus wurde eine elektroakustische Alarmierungsanlage eingerichtet. Diese alarmiert nach den Richtlinien der
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (LBO-NW) die Mitarbeiter, damit diese gesichert das Gebäude,
entsprechend den Fluchtplänen, verlassen können. |